Unsere AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

[toggle title="Präambel"] FLM Factoring und Leasing Makler GmbH & Co KG., Hamburg. FLM betreibt unter der Marke copperlake die Maklertätigkeit gemäß § 34c GewO.[/toggle] [toggle title="1 Wozu AGB"] a. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) regeln das Verhältnis zwischen FLM Factoring und Leasing Makler GmbH & Co KG. (im Folgenden „Copperlake“) und dem Vertragspartner. Diese AGB können jederzeit unter dem von der Seite www.copperlake.de erreichbaren Link „AGB“ eingesehen, ausgedruckt und/oder gespeichert werden.

b. Es gelten ausschließlich diese AGB. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen der Vertragspartner werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als Copperlake ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Diese Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn Copperlake in Kenntnis der AGB des Vertragspartners ihre Leistungen vorbehaltlos ausführen. Auch wenn Copperlake also den AGB des Vertragspartners nicht ausdrücklich widerspricht, haben die Geschäftsbedingungen der Vertragspartner keine Gültigkeit.[/toggle] [toggle title="2 Was machen wir"] Unser Geschäftsgegenstand ist der Nachweis und/oder die Vermittlung von unbebauten Liegenschaften aller Art, Wohngebäuden und Gewerbeobjekten, Wohn- und Gewerberäumen.[/toggle] [toggle title="3 Maklerauftrag"] Der Maklerauftrag kommt durch die Inanspruchnahme unserer Dienste oder die Verwertung von uns gegebener Hinweise zu unseren Geschäftsbedingungen zustande.[/toggle] [toggle title="4 Angaben und Informationen"] Die in unseren Angeboten enthaltenen Angaben basieren auf den uns erteilten Informationen. Wir bemühen uns, über Objekte und Vertragspartner möglichst vollständige und richtige Angaben zu erteilen. Eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit können wir nicht übernehmen.[/toggle] [toggle title="5 Verbindlichkeit"] Die Vermittlungs- und Geschäftsangebote sind für uns unverbindlich und freibleibend. Insbesondere bleiben Irrtum und Zwischenverwertung vorbehalten. Die Angebote sind ausschließlich für den Empfänger bestimmt, streng vertraulich zu behandeln und dürfen ohne unsere ausdrückliche Einwilligung an Dritte nicht weitergegeben werden.[/toggle] [toggle title="6 Mitteilung"] Der Angebotsempfänger ist verpflichtet, unverzüglich unter Angabe der Quelle Mitteilung zu machen, wenn ihm das Angebot bereits bekannt ist.[/toggle] [toggle title="7 Provision"] Die Provision ist grundsätzlich vom Auftraggeber zu zahlen und im angegebenen Preis nicht enthalten. Sie wird fällig beim wirksamen Abschluss des nachgewiesenen und/oder vermittelten Geschäftes. Folgende Provisionen sind vereinbart:

a. Bei Kauf oder Verkauf beträgt die Provision, so weit nicht anders angegeben oder vereinbart, insgesamt 6,25% des Gesamtkaufpreises inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer (19%). Ab dem 23.12.2020 – aufgrund der gesetzlichen Anpassung – trägt hiervon jeweils 3,12% inkl. MwSt. (19%) der Käufer und der Verkäufer der Immobilie.

Der Provisionsanspruch erstreckt sich auch auf die Verkaufspreise für mitgekaufte Einrichtungen, Betriebsausstattungen, Waren, ideelle Firmenwerte sowie sonstige Verkäufe, die mit dem Objektverkauf unmittelbar zusammenhängen. Die Provision entsteht auch bei erfolgreichem Hinweis auf eine Ersteigerungsmöglichkeit im Zwangsversteigerungsverfahren. Eine nachträgliche Minderung des Kaufpreises berührt den Provisionsanspruch nicht.

b. Bei Miet-, Pacht- und vergleichbaren Nutzungsverträgen sowie für den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge hat der Auftraggeber (in der Regel ist dies der Vermieter) eine Provision in Höhe von 2 Monatskaltmieten bzw. bei mindestens 10 Jahre fest abgeschlossenen Verträgen in Höhe von 3 Monatskaltmieten, jeweils zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer, zu zahlen. Zugunsten des Provisionspflichtigen vereinbarte Verlängerungsoptionen werden der Mietvertragsdauer zugerechnet ohne Rücksicht darauf, ob die Optionen später ausgeübt werden. Verträge, aus denen hervorgeht, dass während oder am Ende einer Miet-/Pachtlaufzeit oder Leibrente das Gesamtobjekt oder ein Teil als Eigentum an den Mieter/Pächter übergeht, werden als Verkauf gem. Ziff. 7 behandelt. Die Bewertung erfolgt auf Basis von 10 Jahreskaltmieten. Das gleiche gilt, wenn ein Miet-/Pachtbeginn innerhalb von 24 Monaten ab Miet-/Pachtbeginn durch einen Kaufvertrag ersetzt wird. Die Berechnung erfolgt dann auf der Basis des tatsächlich erzielten Kaufpreises. Nach Abschluss des Vertrages erfolgende Vertragsverlängerungen sind, soweit eine 10-jährige Gesamtvertragsdauer nicht überschritten wird, ebenfalls provisionspflichtig. Im Falle der Vermittlung des Abschlusses von Mietverträgen über Wohnräume oder des Nachweises über die Gelegenheit zum Abschluss von Mietverträgen über Wohnräume wird auf keinen Fall eine höhere Provision als 2 Monatskaltmieten fällig. Die Regelungen im Gesetz zur Regelung der Wohnungsvermittlung (WoVermittG) bleiben unberührt.

c. Bei der Vermittlung und/oder des Nachweises eines Vorkaufs-, Ankaufs- oder Erbbaurechtes gelten die üblichen Sätze als vereinbart. Gleiches gilt, wenn über die von uns namhaft gemachten Objekte andere Verträge – gleich welcher Art – abgeschlossen werden, die dem Angebotsempfänger wirtschaftlich die Vergütungsmacht oder Nutzung des Objektes verschaffen.[/toggle] [toggle title="8 Anspruch"] Nachträgliche Vertragsänderungen und die Ausübung vertraglich oder gesetzlich vorgesehener Rücktrittsrechte, auflösender Bedingungen etc., die den Vertrag nachträglich beseitigen, sind ohne Einfluss auf den Provisionsanspruch.[/toggle] [toggle title="9 Einbindung Dritter"] Gibt ein Interessent/Immobilienmakler bzw. -händler unser Angebot/Exposé mit unserer Erlaubnis an Dritte weiter, ist der Weitergebende verpflichtet, den Empfänger auf die strenge Vertraulichkeit des Angebotes und seine Provisionszahlungspflicht gegenüber Copperlake hinzuweisen. Hält der Interessent diese Verpflichtung nicht ein oder gibt er entgegen Ziff. 5 unerlaubt Informationen an Dritte weiter und schließt der Dritte den Kaufvertrag ohne unsere Beteiligung wirksam ab, so kann Copperlake Schadenersatz vom Interessenten in Höhe der entgangenen Provision fordern.[/toggle] [toggle title="10 Direktkontakt 1"] Sofern der Empfänger dieses Angebotes mit dem Verkäufer oder dessen Bevollmächtigten direkt in Verbindung tritt, ist Copperlake als Vermittler zu benennen. Der Provisionsanspruch entsteht bereits bei erfolgreichem Nachweis der Gelegenheit zum Vertragsabschluss (etwa durch mündliche/fernmündliche Übermittlung der Anschrift) und ohne Inanspruchnahme unserer zusätzlichen Vermittlungsleistungen.[/toggle] [toggle title="11 Direktkontakt 2"] Beim Verkauf oder bei der Vermietung eines Objektes durch den Eigentümer oder einen anderen Vermittler ist der Verkäufer/Vermieter, wenn er uns mit der Vermarktung allein oder auch gemeinsam mit mehreren Vermittlern beauftragt hat (auch mündlich) verpflichtet, uns Name und Anschrift des Käufers/Mieters sowie den Kauf- bzw. Mietpreis zu nennen.[/toggle] [toggle title="12 Kooperation mit anderen Maklern"] Die Vermarktung von Objekten gemeinsam mit anderen Maklern oder Vermittlern ist uns gestattet, sofern hierdurch keine Mehrkosten für unseren Auftraggeber entstehen.[/toggle] [toggle title="13 Haftung"] a. Copperlake sowie die Vertreter und Erfüllungsgehilfen haften uneingeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie im Rahmen einer Beschaffenheits- und/oder Haltbarkeitsgarantie. Ferner haftet Copperlake sowie die Vertreter oder Erfüllungsgehilfen uneingeschränkt für Schäden, die auf Arglist beruhen, sowie wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

b. Die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen; es sein denn, es handelt sich um eine schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In letzterem Fall wird die Haftung der Höhe nach begrenzt auf vertragstypische, vorhersehbare Schäden.

c. Copperlake sowie die Vertreter oder Erfüllungsgehilfen haften zudem unbeschränkt nach den Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes.[/toggle] [toggle title="14 Aufrechnung"] Die Aufrechnung durch den Vertragspartner ist nur zulässig, wenn seine Forderung unbestritten, gerichtlich entscheidungsreif oder rechtskräftig festgestellt ist. Dies gilt auch, wenn der Vertragspartner Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend macht. Der Vertragspartner darf jedoch dann ein Zurückbehaltungsrecht ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertrag beruht.[/toggle] [toggle title="15 Website und Links"] Sofern die Website www.copperlake.de Links zu externen Websites enthält, unterliegen diese nicht dem Einfluss von Copperlake. Copperlake übernimmt daher keinerlei Verantwortung für deren Inhalte. Copperlake erklärt ausdrücklich, keinerlei Einfluss auf die Gestaltung und Inhalte der verlinkten Websites zu haben. Copperlake macht sich die Inhalte der verlinkten Websites nicht zu eigen und sichert insbesondere nicht zu, dass die Inhalte dieser verlinkten Websites wahr sind oder einem Zweck diesen bzw. einen bestimmten Zweck erfüllen. Die rechtliche Verantwortung (auch in datenschutzrechtlicher Hinsicht) liegt ausschließlich beim Betreiber der externen Website.[/toggle] [toggle title="16 Änderung der AGBs"] Copperlake kann diese AGB jederzeit ändern oder ergänzen, sofern dies für den Vertragspartner zumutbar ist. Copperlake teilt dem Vertragspartner Änderungen und Ergänzungen der AGB mit und wird den Zugang zu einer neuen Fassung ermöglichen. Sofern sich der Vertragspartner mit der Änderung oder Ergänzung nicht einverstanden erklärt, muss der Vertragspartner seinen Einwand innerhalb von 21 Tagen nach Hinweis und verschafftem Zugang mitteilen. Andernfalls hat sich der Vertragspartner mit der Neufassung einverstanden erklärt. Auf die vorbezeichnete Bedeutung und die Bedeutung der Widerrufsfrist wird der Vertragspartner durch Copperlake im Rahmen der Benachrichtigung seines Widerrufsrechts hingewiesen.[/toggle] [toggle title="17 Nebenabreden"] Mündliche Nebenabreden vor oder bei Vertragsschluss bestehen nicht bzw. sind unwirksam.[/toggle] [toggle title="18 Gerichtsstand"] Bei Vertragsverhältnissen mit Kaufleuten wird Hamburg als Gerichts- und Erfüllungsort für alle Ansprüche aus diesem Vertrag vereinbart.[/toggle]