Gemeinde gibt grünes Licht: Solaranlage Luisenhof

Gemeindevertretung gibt grünes Licht

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neuenkirchen hat am 12.4.2016 in ihrer ordentlichen Sitzung beschlossen, dem Plan, in Luisenhof auf unserem Grundstück gleich neben der Autobahn eine Photovoltaikanlage zu errichten,  „grünes Licht“ zu geben.

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Neuenkirchen beschließt in ihrer heutigen Sitzung die Aufstellung des Bebauungsplanes „Solarpark Luisenhof“ der Gemeinde Neuenkirchen umfassend das Flurstück 59/10, der Flur 1 in der Gemarkung Luisenhof. Planungsziel ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung einer Freiflächen- Photovoltaikanlage zur Erzeugung alternativer Energie und Einspeisung in das öffentliche Netz. Der Vorentwurf ist zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich zur Einsichtnahme auszulegen. In einer frühzeitigen Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB sind die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, zu unterrichten und zur Stellungnahme aufzufordern. Mit der Erstellung des Vorentwurfs soll ein Planungsbüro beauftragt werden.

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Das 65.100 m² große Plangebiet westlich der BAB 20 befindet sich in der Gemarkung Luisenhof.
Das Gelände diente früher als Deponie für Asche aus der Energieerzeugung für die Stadt Neubrandenburg und wurde aufwändig saniert; es ist von landwirtschaftlich genutzten Flächen umschlossen. Nach § 11 BauNVO wird dieses Grundstück nun als Sondergebiet mit Zweckbestimmung „Photovoltaikanlage“ im Bebauungsplan festgelegt werden.

Ziel der deutschen Energiepolitik: Der Ausbau der erneuerbaren Energien. Die erneuerbaren Energien sollen an der Stromerzeugung einen Beitrag in Höhe von zunächst 25% bis 30 % bis zum Jahr 2020 leisten.
Solaranlage Luisenhof

Das „Gesetz zur Förderung des Klimaschutzes bei der Entwicklung in den Städten und Gemeinden“ und die Novellierung des BauGB 2011 unterstreichen die Bedeutung des Klimaschutzes sogar in der Bauleitplanung als eigenständiges Ziel.

Und das Bundesland Mecklenburg-Vorpommern möchte den Anteil der erneuerbaren Energien bis zum Jahr 2020 auf das 5-fache des Anteils des Jahres 2005 steigern – Photovoltaik-Strom soll allerdings nur um den Faktor 3 wachsen.

Notwendig wurde eine Kehrtwende in der Energieerzeugung mit dem Unfall in Fukushima (Japan) – ein Tsunami zerstörte ein Kernkraftwerk, welches daraufhin explodierte – und dem folgenden „Atomausstieg“. Die Novelle des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes schaffte die entsprechenden Voraussetzungen zur Umsetzung dieses Zieles.

Durch die Nutzung von Strahlungsenergie der Sonne zur Stromerzeugung wird das alternative Kraftwerk bald einen wichtigen Beitrag zum Klimawandel leisten und die CO²-Emissionen reduzieren helfen.

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